Öffnungszeiten
Ortsplan
Kontakt, Ideen, Anregungen
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Gebühren und Abgaben
Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Coronavirus in Österreich
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug