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Auf dem Pensionskonto werden für alle versicherten Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, aufgrund der erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die jährlich erworbenen Leistungsansprüche erfasst.
Auf dem Pensionskonto ist Folgendes enthalten:
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Das Pensionskonto kann jederzeit abgefragt werden.
Der zuständige Pensionsversicherungsträger
Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Elektronisch: Anmeldung mit ID Austria oder FinanzOnline – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria. Schriftlich: Antrag per Post
Weitere Servicestellen Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger
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