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Für tot geborene und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder besteht in ganz Österreich eine Bestattungspflicht.
Für fehlgeborene Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht.
Ein markiertes Grab gibt den Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann. Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, trägt das Krankenhaus dafür Sorge.
Die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier oder Verabschiedung sind vielfältig. Bestattungsunternehmen erteilen nähere Informationen.
Nähere Informationen zum Thema "Bestattung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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