Öffnungszeiten
Ortsplan
Kontakt, Ideen, Anregungen
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Formulare
Bei der Korridorpension werden bei vorzeitigem Pensionsantritt Abschläge abgezogen. Für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter wird ein Abschlag von 5,1 Prozent berechnet. Grundlage für die Berechnung der Pensionshöhe ist das Pensionskonto.
Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Bezuges einer Korridorpension mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2024: 518,44 Euro pro Monat) fällt diese weg, jedoch wird für jeden Monat, in dem die Korridorpension weggefallen ist, die Pensionsleistung um 0,55 Prozent erhöht.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Coronavirus in Österreich
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug