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Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
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