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Der Nationalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Vorgezogene Neuwahlen sind möglich, wenn die Mehrheit im Nationalrat eine vorzeitige Auflösung beschließt.
Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Oft werden diese auch als die beiden "Kammern" des österreichischen Parlaments bezeichnet. In Österreich wird der Nationalrat nach den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt. 183 Mandate (Sitze im Nationalrat) werden vergeben. Es gibt neun Landeswahlkreise (identisch mit den Bundesländern) und 39 Regionalwahlkreise (diese umfassen einen oder mehrere Stimmbezirke, das sind Politische Bezirke, Verwaltungsbezirke, Statutarstädte, in Wien Gemeindebezirke).
In Österreich werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Für jeden Regionalwahlkreis gibt es eigene Stimmzettel. Durch
kann die Wählerin/der Wähler je eine Vorzugsstimme vergeben. Hat eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend hohe Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten, so kommt es zu einer Vorreihung auf der Liste, zumeist auf den ersten Listenplatz.
Detaillierte Informationen zur Vorzugsstimmenvergabe bei einer Nationalratswahl finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Es besteht keine Wahlpflicht!
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.
In das Wählerverzeichnis können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und dagegen einen Berichtigungsantrag stellen. Mehr dazu finden Sie unter Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).
Bei den Nationalratswahlen ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in den von der Gemeinde bestimmten Wahllokalen, die am Wahltag Wahlkarten entgegennehmen, oder in Form der Briefwahl schon ab Erhalt der Wahlkarte– möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) angefordert werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher (sofern sie in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.
Passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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