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Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Keine Probleme mehr mit abgelaufenen Reisepässen – mit dem Online-Service "Reisepass ablegen" über oesterreich.gv.at steht ein Erinnerungsservice für Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.
Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.
Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt.
Der Notpass kann (auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst) bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden. Er wird sofort bei der Behörde als cremeweißer Pass ohne Chip ausgestellt.
Der Notpass wird nur für einen bestimmten, eingeschränkten Zeitraum, z.B. die Dauer einer Reise, ausgestellt; in besonders begründeten Fällen für längstens ein Jahr. In weniger dringenden Fällen kann auch die Ausstellung eines Expresspasses bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses in Erwägung gezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw. an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. USA, Türkei).
Eine Einreise in die USA ist mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich. Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten von derzeit ungefähr 170 Euro und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.
Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis.
Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden.
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen bzw. Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Aufgrund der Bearbeitungszeit und der Kosten für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht gezogen werden.
Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Während der Amtsstunden: die Passbehörde
Außerhalb der Amtsstunden:
Informationen, Adressen und Telefonnummern für eine Notpassausstellung finden sich auf folgenden Seiten:
Den Antrag auf Ausstellung eines Notpasses müssen Sie persönlich stellen. Es muss kein eigenes Formular für den Notpassantrag ausgefüllt werden.
Der Nachweis der Vertretungsbefugnis kann auf folgende Arten erbracht werden:
Gegebenenfalls werden in allen drei genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Sollte die Beibringung des Nachweises der Staatsbürgerschaft oder der Geburtsurkunde nicht möglich sein, kann ein Notpass nur dann ausgestellt werden, wenn die passausstellende Behörde die Daten bei den zuständigen Behörden einholen kann (ist unter Umständen abhängig von den Amtsstunden anderer Behörden).
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
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