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Alle von Straftaten betroffenen Personengruppen können sich an die folgenden Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten:
Das Beratungsangebot umfasst:
Der Opfernotruf (→ Weisser Ring) wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Justiz (→ BMJ) eingerichtet und wird vom → Weissen Ring betrieben.
Verbrechensopfer, Hinterbliebene und Trägerinnen/Träger der Bestattungskosten haben Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG).
Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Das Bundesministerium für Justiz hat bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.
Betroffene Opfer, insbesondere Kinder, sollen sich auch im Strafverfahren so sicher wie möglich fühlen und unterstützt werden. Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung unterstützt beispielsweise bei der Beantragung einer abgesonderten Einvernahme im Strafverfahren. Außerdem informiert die Prozessbegleitung über die Abläufe bei Gericht.
Verbrechensopfergesetz (VOG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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