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Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses

Allgemeine Informationen

Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.

Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.

Voraussetzungen

  • Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
  • Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
  • Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").

Zuständige Stelle

Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche Stelle zuständig ist.

Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:

  • Das Gemeindeamt
  • In Statutarstädten: der Magistrat

Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland:

  • In den meisten Bundesländern die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes:
    • Die Bezirkshauptmannschaft
    • In Statutarstädten: der Magistrat

Verfahrensablauf

Je nach Bundesland muss entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung gestellt oder die Überführung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Im Fall einer Überführung ins Ausland muss ein Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Der Bewilligungsantrag und die Anzeige können persönlich gemacht oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)

Kosten

Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

  • Todesfall/Bestattung im Ausland
  • Informationswebsite der österreichischen Bestatter (bestatter.at)
Letzte Aktualisierung: 01.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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Anschrift

Gemeinde Pettnau
Tiroler Straße 114
6408 Pettnau

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Kontakt

T: +43 5238 882 80

gemeinde@pettnau.gv.at

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  • Mo: 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
  • Di, Mi, Do: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
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