• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Öffnungszeiten

Ortsplan

Kontakt, Ideen, Anregungen

wappen der gemeinde pettnau

Gemeinde
Pettnau

  • Bürgerservice
    • Amtstafel
    • Elektronische Zustellung
    • Formulare
    • Gebühren und Abgaben
    • Gemeindezeitung
    • Jobs in der Region
    • Legalisator
    • Müllkalender
    • News
    • News
    • Verordnungen
  • Verwaltung
    • Amtsleiterin
    • Anfrage und E-Mail
    • Bau- und Recyclinghof
    • Bauamt
    • Buchhaltung
    • Einrichtungen
    • Finanzdaten
    • Kontakt
    • MitarbeiterInnen
    • Unsere Amtssignatur
  • Politik
    • Bürgermeister
    • Vizebürgermeister
    • Gemeinderat
    • Ausschüsse
    • Agrargemeinschaft
    • Wahlergebnisse
    • Protokolle
  • Unser Dorf
    • Gastronomie
      • Meine Gastronomie
    • Gesundheit & Soziales
      • Mein Gesundheit & Soziales
    • Landwirtschaft
    • Veranstaltungen
      • Meine Veranstaltungen
    • Kultursaalplanung
    • Vereine
      • Meine Vereine
    • Wirtschaft
      • Meine Wirtschaftsbetriebe
    • Wissenswertes
      • Chronist
      • Geschichte
      • Pettnau Heute
      • statistische Daten
      • Zahlen & Fakten
  • Kindergarten
    • Aktuelles
    • Termine
    • Elterninformation
    • Gebühren und KiGa-Ordnung
    • Fotogalerie
    • Kontakt und Team
  • Kinderkrippe
    • Aktuelles
    • Termine
    • Elterninformation
    • Gruppe
    • Gebühren
    • Fotogalerie
    • Kontakt und Team
sommer_09
sommer_07
sommer_06
sommer_04
sommer_03
sommer_02
sommer_01
sommer_08

Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Formulare

  • Bürgerservice
    • Amtstafel
    • Elektronische Zustellung
    • Formulare
    • Gebühren und Abgaben
    • Gemeindezeitung
    • Jobs in der Region
    • Legalisator
    • Müllkalender
    • News
    • News
    • Verordnungen

Todesfall an einem öffentlichen Ort

Allemeine Informationen

Tritt der Tod einer/eines nahen Verwandten an einem öffentlichen Ort ein, werden Sie von der zuständigen Sicherheitsbehörde verständigt. Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin die Verstorbene/der Verstorbene gebracht wurde.

Normalerweise wird die Tote/der Tote in die lokale Leichenhalle (auf dem Friedhof) gebracht, wo die Totenbeschau durchgeführt wird. Bei unklarer Todesursache oder offensichtlichem Tod durch Fremdverschulden erfolgt die Überstellung in das nächstgelegene gerichtsmedizinische Institut oder Krankenhaus, wo eine Obduktion durchgeführt wird.

Obwohl die Freigabe der Verstorbenen/des Verstorbenen meist erst einige Tage nach dem Tod erfolgt, empfiehlt es sich, unverzüglich Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufzunehmen.

Kleider bringen

Besorgen Sie jene Kleider (keine Schuhe), mit denen die Verstorbene/der Verstorbene bei der Einsargung bekleidet werden soll. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Anstalt oder beim Bestattungsunternehmen, wo Sie die Kleidung abgeben sollen.

Dabei ist auch das Formular "Anzeige des Todes" abzuholen, welches dem Standesamt bei der Anzeige des Todesfalles vorgelegt werden muss.

In vielen Fällen wird das Bestattungsunternehmen Ihnen diese Erledigung gerne abnehmen. Erkundigen Sie sich über die damit verbundenen Kosten.

Das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" dienen der Eintragung im Sterbebuch beim Standesamt und dem Bestattungsunternehmen für die Durchführung der Bestattung.

Nach der Freigabe der Verstorbenen/des Verstorbenen durch die Totenbeschauärztin/den Totenbeschauarzt kann die Tote/der Tote zum Friedhof gebracht und dort in einem eigenen Raum im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. In ländlichen Gegenden ist es mitunter üblich, die Verstorbene/den Verstorbenen zu Hause oder in der Kirche aufzubahren. Ob eine Aufbahrung der Verstorbenen/des Verstorbenen zu Hause möglich ist, hängt vom jeweiligen Landesgesetz (Bestattungsgesetz) und von eventuell hierzu erlassenen Gemeindeverordnungen ab.

Hinweis

Welche Maßnahmen nach Eintreten eines Todesfalles ergriffen werden müssen, ist im jeweiligen Landesgesetz (z.B. für das Bundesland Wien im Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz) geregelt.

Weiterführende Links

Suche nach Bestattungsunternehmen (→ Bundesverband der Bestatter Österreichs)

Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Details zum Thema

Symbol für: An-/Abmeldung des Wohnsitzes An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Symbol für: Aufenthalt Aufenthalt

Symbol für: Bauen Bauen

Symbol für: Erben und Vererben Erben und Vererben

Symbol für: Führerschein Führerschein

Symbol für: Geburt Geburt

Symbol für: Gewalt in der Familie Gewalt in der Familie

Symbol für: Heirat Heirat

Symbol für: Jobs Jobs

Symbol für: Pension Pension

Symbol für: Personalausweis Personalausweis

Symbol für: Reisepass Reisepass

Symbol für: Scheidung Scheidung

Symbol für: Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaft

Symbol für: Strafregister Strafregister

Symbol für: Todesfall Todesfall

Symbol für: Umzug Umzug

Anschrift

Gemeinde Pettnau
Tiroler Straße 114
6408 Pettnau

Ortsplan

Kontakt

T: +43 5238 882 80

gemeinde@pettnau.gv.at

Kontakt, Ideen, Anregungen

Amtsstunden

  • Mo: 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
  • Di, Mi, Do: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Fr: 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

Informatives

DatenschutzSitemapBildnachweisCookiesImpressumBarrierefreiheit