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Bei der Überführung von Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren, um genauere Informationen zu erhalten.
Leichen dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.
Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.
Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:
Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland:
Bei einer Überführung ins Ausland:
Sie müssen – je nach Bundesland – entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung stellen oder die Überführung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Fall einer Überführung ins Ausland müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde stellen.
Sie können den Bewilligungsantrag und die Anzeige persönlich tätigen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen.
Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)
Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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