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Manchmal kann es (z.B. für Versicherungsangelegenheiten bzw. für Vertragsfragen) notwendig sein, nachträglich Sterbeurkunden für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen.
Die Sterbeurkunde enthält
Auf Antrag wird eine Übersetzungshilfe ausgestellt.
Der Todesfall muss bereits beim Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls – Ausstellung einer Urkunde über einen Sterbefall/eines Registerauszugs Tod).
Damit Dritte nicht frei auf die Daten anderer zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können eine Sterbeurkunde verlangen:
Jede Personenstandsbehörde, das ist:
Die Sterbeurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Sie kann auch schriftlich beantragt werden.
Für den Antrag
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde
Bei Zusendung der Sterbeurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.
Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Sterbeurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen (Urkundenbeschaffung).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, eine Sterbeurkunde von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ausstellen zu lassen, wenn die notwendigen Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingegeben sind.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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