Öffnungszeiten
Ortsplan
Kontakt, Ideen, Anregungen
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Formulare
Auch vor Ablauf der Tilgungsfrist darf die Auskunft über einige rechtskräftige Verurteilungen nur an bestimmte Behörden (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörde) erteilt werden.
Dieser beschränkten Auskunft unterliegen:
Diese Verurteilungen scheinen nicht in der Strafregisterbescheinigung auf und die/der Betroffene ist nicht verpflichtet, diese anzugeben.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug