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Aktuelle Informationen zur Durchführung der Totenbeschau, Frist zur Anzeige des Todesfalls, Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde eines Registerauszugs Tod etc.
Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Urkunde über einen Sterbefall bzw. den Registerauszug Tod.
Wer die Anzeige durchführen muss, wird im Abschnitt "Verfahrensablauf" beschrieben.
Nähere Informationen zu den Themen "Ausstellung einer Sterbeurkunde/internationalen Sterbeurkunde" und "Registerauszug Tod" befinden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Standort des Spitals oder des Altersheimes) örtlich zuständig ist:
Der Todesfall muss beim Standesamt angezeigt werden. Zur Anzeige des Todesfalls sind in folgender Reihenfolge gesetzlich verpflichtet:
Die Person, welche die Anzeige erstattet, muss sich mit einem Ausweis (möglichst mit amtlichem Lichtbildausweis) legitimieren. Dem Standesamt sind die von der Totenbeschauärztin/vom Totenbeschauarzt ausgestellte "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" zu übergeben.
Um den Verfahrensablauf zu klären nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem zuständigen Standesamt auf.
Die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) nimmt die Standesbeamtin/der Standesbeamte vor.
Nach der Eintragung im Zentralen Personenstandsregister folgt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Urkunde über den Sterbefall aus.
Falls Sie eine weitere Urkunde über den Sterbefall oder einen Registerauszug Tod benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl), können Sie einen Antrag bei jedem Standesamt stellen.
Das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. eines Registerauszugs Tod haben:
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht entgegensteht, können einen Registerauszug Tod verlangen:
Online-Service Todesanzeige über oesterreich.gv.at
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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