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Wenn bei der Geburt mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft hat, erhält das Kind in der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann. Im Folgenden wird ein nicht abschließender Überblick über entsprechende Möglichkeiten des Staatsbürgerschaftserwerbs für Kinder geboten. Als Kinder gelten leibliche Kinder und adoptierte Kinder.
Den Antrag für ein minderjähriges Kind kann nur eine Person stellen, welche die Obsorge für das Kind hat. Wenn auch noch andere Personen die Obsorge für das Kind haben, müssen diese zustimmen, dass das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann.
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird auf das Kind erstreckt, das heißt erweitert. Das Kind wird mit einem Elternteil "miteingebürgert".
Unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern des Kindes kann die österreichische Staatsbürgerschaft auch nur für ein minderjähriges Kind beantragt werden und nur dem minderjährigen Kind verliehen werden.
Den Antrag für ein minderjähriges Kind kann nur eine Person stellen, die die Obsorge für das Kind hat. Wenn auch noch andere Personen die Obsorge für das Kind haben, müssen diese zustimmen, dass das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann.
Das minderjährige Kind muss selbst die Voraussetzungen und Fristen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen. Das heißt zum Beispiel, dass das Kind die Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren selbst erfüllen muss.
Die Voraussetzungen hängen von der Art der Verleihung ab. Kinder unter 14 Jahren müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen und den Staatsbürgerschaftstest nicht ablegen.
Die Staatsbürgerschaft des Adoptivkindes wird durch die Adoption nicht berührt. Ein minderjähriges, ausländisches Kind, das von einer österreichischen Staatsbürgerin/einem österreichischen Staatsbürger adoptiert wird, hat jedoch einen Rechtsanspruch, dass ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird. Weitere Informationen zu Auslandsadoption finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wenn ein Wahlelternteil die österreichische Staatsbürgerschaft hat, kann sie/er für dieses Kind die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen.
Kind ist jünger als 14 Jahre:
Kind ist älter als 14 Jahre:
Unehelich geborene Kinder eines österreichischen und eines nicht-österreichischen Elternteils können die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie aus folgenden Gründen nicht durch Geburt österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind:
Für Informationen über die genauen Kosten, bitte um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtes der Landesregierung (siehe zuständige Stelle).
§§ 7, 11b und 17 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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