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* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich hier nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen).
Aktuelle Informationen zum Aufenthalt von Angehörigen von EU-Bürgern und Schweizern, die selbst EU-Bürger oder Schweizer sind, in Österreich, Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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