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Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Bei einem Verlust des Reisepasses in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.
Ebenso ist die Wiederauffindung eines Reisedokumentes umgehend der Passbehörde zu melden. Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden, jedoch sehen die Einreisebestimmungen einiger Länder trotz Widerruf vor, dass die Einreise mit einem einmal als verloren gemeldeten Reisedokument nicht möglich ist.
Bürgerinnen/Bürger aus anderen Staaten als Österreich müssen sich für die Ausstellung eines Notpasses an die Vertretungsbehörde ihres Heimatstaates (→ BMEIA) wenden.
Im Ausland muss zunächst eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.
Zurück in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.
Eine Einreise in die USA mit einem österreichischen Notpass ohne Visum ist im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich. Eine Möglichkeit besteht lediglich in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde. Hierbei sind zu beachten: die Vereinbarung eines Interviewtermins bei der US-Vertretungsbehörde, die Kosten und die Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Werktagen.
Aufgrund der Bearbeitungszeit für ein US-Visum sollte auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses in Österreich in Betracht gezogen werden.
Die angeführten Bestimmungen gelten auch dann, wenn das eigentliche Urlaubsziel nicht die USA ist, sondern ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt werden muss.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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