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Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

Allgemeine Informationen

Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.

Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem

  • Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung),
  • Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung),
  • Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen),
  • geförderte Darlehen,
  • Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung.

Fristen

In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.

Zuständige Stelle

  • das jeweilige Amt der Landesregierung
  • die Landesstellen des Sozialministeriumservice (SMS)

Zusätzliche Informationen

Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.

Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (SMS), auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK).

Weiterführender Link

Altersgerechtes Wohnen (Österreichisches Gesundheitsportal)

Rechtsgrundlagen

hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)

Zum Formular

Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.

Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Details zum Thema

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Symbol für: Bauen Bauen

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Anschrift

Gemeinde Pettnau
Tiroler Straße 114
6408 Pettnau

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Kontakt

T: +43 5238 882 80

gemeinde@pettnau.gv.at

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Amtsstunden

  • Mo: 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
  • Di, Mi, Do: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Fr: 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

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