• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Öffnungszeiten

Ortsplan

Kontakt, Ideen, Anregungen

wappen der gemeinde pettnau

Gemeinde
Pettnau

  • Bürgerservice
    • Amtstafel
    • Elektronische Zustellung
    • Formulare
    • Gebühren und Abgaben
    • Gemeindezeitung
    • Jobs in der Region
    • Legalisator
    • Müllkalender
    • News
    • News
    • Verordnungen
    • Voranschlag / Rechnungsabschluss
  • Verwaltung
    • Amtsleiterin
    • Anfrage und E-Mail
    • Bau- und Recyclinghof
    • Bauamt
    • Buchhaltung
    • Einrichtungen
    • Finanzdaten
    • Kontakt
    • MitarbeiterInnen
    • Unsere Amtssignatur
  • Politik
    • Bürgermeister
    • Vizebürgermeister
    • Gemeinderat
    • Ausschüsse
    • Agrargemeinschaft
    • Wahlergebnisse
    • Protokolle
  • Unser Dorf
    • Gastronomie
      • Meine Gastronomie
    • Gesundheit & Soziales
      • Mein Gesundheit & Soziales
    • Landwirtschaft
    • Veranstaltungen
      • Meine Veranstaltungen
    • Kultursaalplanung
    • Vereine
      • Meine Vereine
    • Wirtschaft
      • Meine Wirtschaftsbetriebe
    • Wissenswertes
      • Chronist
      • Geschichte
      • Pettnau Heute
      • statistische Daten
      • Zahlen & Fakten
  • Kindergarten
    • Aktuelles
    • Termine
    • Elterninformation
    • Gebühren und KiGa-Ordnung
    • Fotogalerie
    • Kontakt und Team
  • Kinderkrippe
    • Aktuelles
    • Termine
    • Elterninformation
    • Gruppe
    • Gebühren
    • Fotogalerie
    • Kontakt und Team
winter_01
winter_02
winter_03
winter_04

Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Verordnungen

  • Bürgerservice
    • Amtstafel
    • Elektronische Zustellung
    • Formulare
    • Gebühren und Abgaben
    • Gemeindezeitung
    • Jobs in der Region
    • Legalisator
    • Müllkalender
    • News
    • News
    • Verordnungen
    • Voranschlag / Rechnungsabschluss

Reisepass – Einreisebestimmungen

Hinweis:

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Manche Staaten sehen eine elektronische Reisegenehmigung vor der Einreise in Form einer Pflicht zur Online-Registrierung oder zum elektronischen Visum vor der Einreise vor.

Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Passbehörden, Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder zu erteilen. Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) finden sich v.a. folgende Informationen:

  • Allgemeine Reiseinformationen
  • Länderspezifische Reiseinformationen

Telefonische Auskunft bietet das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) unter der Nummer +43 50 1150-0 an.

Hinweis:

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger brauchen grundsätzlich zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. 

Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Reisedokumente für Auslandsreisen. Auch der Notpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert.

Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.

Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden. 

Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen nicht möglich ist, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet und die Fahndung in den internationalen Datenbanken widerrufen wurde. 

Folgende Punkte müssen außerdem beachtet werden:

  • Geforderte Restgültigkeit des Reisepasses
  • Gültigkeit des Personalausweises und Akzeptanz durch die Reisedestination bzw. Beförderungsunternehmen
  • Akzeptanz eines Notpasses ohne bzw. mit zusätzlichem Visum
  • Akzeptanz eines bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepasses
    Auch wenn einige Länder bis zu fünf Jahre abgelaufene Reisepässe für die Einreise akzeptieren, wird empfohlen, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen. Insbesondere das Aussehen von Kindern und Jugendlichen ändert sich stark; eine Identitätsfeststellung an der Grenze ist teilweise nicht möglich.  
  • Aktueller Name im Reisedokument
Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
  • Vorheriges Thema
    Notpass – Alle Details
  • Nächstes Thema
    Reisepass – Familienname, Vornamen und akademische Grade

Details zum Thema

Symbol für: An-/Abmeldung des Wohnsitzes An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Symbol für: Aufenthalt Aufenthalt

Symbol für: Bauen Bauen

Symbol für: Erben und Vererben Erben und Vererben

Symbol für: Führerschein Führerschein

Symbol für: Geburt Geburt

Symbol für: Gewalt in der Familie Gewalt in der Familie

Symbol für: Heirat Heirat

Symbol für: Jobs Jobs

Symbol für: Pension Pension

Symbol für: Personalausweis Personalausweis

Symbol für: Reisepass Reisepass

Symbol für: Scheidung Scheidung

Symbol für: Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaft

Symbol für: Strafregister Strafregister

Symbol für: Todesfall Todesfall

Symbol für: Umzug Umzug

Anschrift

Gemeinde Pettnau
Tiroler Straße 114
6408 Pettnau

Ortsplan

Kontakt

T: +43 5238 882 80

gemeinde@pettnau.gv.at

Kontakt, Ideen, Anregungen

Amtsstunden

  • Mo: 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
  • Di, Mi, Do: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Fr: 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

Informatives

DatenschutzSitemapBildnachweisCookiesImpressumBarrierefreiheit