• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Öffnungszeiten

Ortsplan

Kontakt, Ideen, Anregungen

wappen der gemeinde pettnau

Gemeinde
Pettnau

  • Bürgerservice
    • Amtstafel
    • Elektronische Zustellung
    • Formulare
    • Gebühren und Abgaben
    • Gemeindezeitung
    • Jobs in der Region
    • Legalisator
    • Müllkalender
    • News
    • News
    • Verordnungen
    • Voranschlag / Rechnungsabschluss
  • Verwaltung
    • Amtsleiterin
    • Anfrage und E-Mail
    • Bau- und Recyclinghof
    • Bauamt
    • Buchhaltung
    • Einrichtungen
    • Finanzdaten
    • Kontakt
    • MitarbeiterInnen
    • Unsere Amtssignatur
  • Politik
    • Bürgermeister
    • Vizebürgermeister
    • Gemeinderat
    • Ausschüsse
    • Agrargemeinschaft
    • Wahlergebnisse
    • Protokolle
  • Unser Dorf
    • Gastronomie
      • Meine Gastronomie
    • Gesundheit & Soziales
      • Mein Gesundheit & Soziales
    • Landwirtschaft
    • Veranstaltungen
      • Meine Veranstaltungen
    • Kultursaalplanung
    • Vereine
      • Meine Vereine
    • Wirtschaft
      • Meine Wirtschaftsbetriebe
    • Wissenswertes
      • Chronist
      • Geschichte
      • Pettnau Heute
      • statistische Daten
      • Zahlen & Fakten
  • Kindergarten
    • Aktuelles
    • Termine
    • Elterninformation
    • Gebühren und KiGa-Ordnung
    • Fotogalerie
    • Kontakt und Team
  • Kinderkrippe
    • Aktuelles
    • Termine
    • Elterninformation
    • Gruppe
    • Gebühren
    • Fotogalerie
    • Kontakt und Team
winter_01
winter_02
winter_03
winter_04

Sie befinden sich hier: Startseite > Unser Dorf > Vereine

  • Unser Dorf
    • Gastronomie
    • Gesundheit & Soziales
    • Landwirtschaft
    • Veranstaltungen
    • Kultursaalplanung
    • Vereine
      • Meine Vereine
    • Wirtschaft
    • Wissenswertes

Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"

Allgemeine Informationen

Wer in einer Wohnung in Österreich die Unterkunft aufgibt (auszieht), ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.

Betroffene

Volljährige Unterkunftnehmer

Voraussetzungen

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen. In diesem Fall ist keine eigene Abmeldung notwendig.

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

Fristen

Innerhalb von drei Tagen vor oder bis drei Tage nach dem Auszug.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde

  • Das Gemeindeamt
  • In Statutarstädten: der Magistrat
    • In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Hinweis:

Für die Änderung des Wohnsitzes (An-, Ab oder Ummeldung) steht ein digitales Amtsservice (Online Service "Meldewesen" über oesterreich.gv.at) zur Verfügung.  Dieses Angebot gilt auch für eigene minderjährige Kinder mit demselben Wohnsitz, sofern das Kind bereits im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst ist. Kinder sind im ZPR erfasst, wenn diese am bzw. nach dem 1. November 2014 in Österreich geboren wurden. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen Sie überdies bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein.

Sie können sich persönlich, postalisch oder online mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login  abmelden. Die Abmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Abmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.

Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten abgemeldet werden, geistig beeinträchtigte Personen im Rahmen des Wirkungsbereiches eines Erwachsenenvertreters von diesem. Ist eine solche Person nicht vorhanden oder wird bei ihr nicht Unterkunft genommen, so hat der Unterkunftgeber die Abmeldung vorzunehmen.

Für die persönliche oder postalische Abmeldung benötigen Sie einen Meldezettel. 

Für jede abzumeldende Person muss ein eigener Meldezettelausgefüllt werden. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist bei der Abmeldung nicht notwendig. 

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis)

Falls Sie sich nicht persönlich abmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie und ein ausgefülltes Meldezettel mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Abmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.

Kosten

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

Rechtsgrundlagen

§§ 2, 4, 4a, 7, 12 und 22 Meldegesetz (MeldeG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

  • Online-Service  "Meldewesen" über oesterreich.gv.at
  • Meldezettel

Authentifizierung und Signatur

  • Persönlich, per Bote oder postalisch: mit unterschriebenem Meldezettel. Weitere Informationen finden dazu sich unter Verfahrensverlauf bzw. erforderliche Unterlagen ebenfalls auf oesterreich.gv.at
  • Elektronisch: Anmeldung zum Online-Service "Meldewesen" über oesterreich.gv.at mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid der Meldebehörde kann eine Beschwerde beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht erhoben werden. Diese ist binnen vier Wochen bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Letzte Aktualisierung: 14.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Details zum Thema

Symbol für: An-/Abmeldung des Wohnsitzes An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Symbol für: Aufenthalt Aufenthalt

Symbol für: Bauen Bauen

Symbol für: Erben und Vererben Erben und Vererben

Symbol für: Führerschein Führerschein

Symbol für: Geburt Geburt

Symbol für: Gewalt in der Familie Gewalt in der Familie

Symbol für: Heirat Heirat

Symbol für: Jobs Jobs

Symbol für: Pension Pension

Symbol für: Personalausweis Personalausweis

Symbol für: Reisepass Reisepass

Symbol für: Scheidung Scheidung

Symbol für: Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaft

Symbol für: Strafregister Strafregister

Symbol für: Todesfall Todesfall

Symbol für: Umzug Umzug

Anschrift

Gemeinde Pettnau
Tiroler Straße 114
6408 Pettnau

Ortsplan

Kontakt

T: +43 5238 882 80

gemeinde@pettnau.gv.at

Kontakt, Ideen, Anregungen

Amtsstunden

  • Mo: 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
  • Di, Mi, Do: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Fr: 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

Informatives

DatenschutzSitemapBildnachweisCookiesImpressumBarrierefreiheit